Verhalten bei Durchsuchung

Eine Durchsuchung Ihrer Räume ist fast immer überraschend und plötzlich. Gehen Sie wie folgt vor:



1. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. Ohne Beschluss, kein Zutritt!


2. Leiter der Durchsuchungsmaßnahme benennen lassen.


3. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!


4. Bitten Sie darum, mit dem Beginn der Durchsuchung bis zu meinem Eintreffen zu warten.




24-Stunden-Notfall-Nummer:
0155/62202913

E-Mail
Anruf
Karte